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www.lwl-akademie-lippstadt.de | Konzept der Weiterbildung - LWL-Akademie Lippstadt - 20.04.2021 URL: https://www.lwl-akademie-lippstadt.de/de/fort-und-weiterbildungen/weiterbildung-praxisanleitung/weiterbildungskonzept/
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit rund 17.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region Westfalen-Lippe. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 18 Museen und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.

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Seit 2021 sind wir in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Pflegeberufen zertifiziert.

Unser Konzept

Berufspädagogische Weiterbildung zum/ zur Praxisanleiter/ Praxisanleiterin


Inhaltsverzeichnis

Vorwort 4

1.      LWL-Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe als Weiterbildungseinrichtung.. 5

1.1 Beschreibung der Einrichtung.. 5

1.2 Gesetzliche Legitimation. 5

1.3 Bewerberakquise. 5

2.      Theoretische Grundlagen zur Anleitung am Lernort Praxis. 6

3.      Ziele der Weiterbildung.. 6

4.      Zielgruppe. 7

5.      Voraussetzungen.. 7

6.      Umfang und Struktur der Weiterbildung.. 8

6.1 Berufliches Selbstverständnis. 9

6.2 Das Handeln an pädagogischen Grundlagen ausrichten. 11

6.3 Theorien und Modelle der Praxisanleitung.. 13

6.4 Methoden in der Praxisanleitung erarbeiten und erproben. 14

6.5 Pflegesituationen beobachten, bewerten und evaluieren. 15

6.6 mit rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen umgehen.. 17

6.7 Projektmodul 19

6.8 Präsentation und Moderation.. 20

6.9 Mit kultureller Vielfalt professionell umgehen. 21

7.      Bewerbung. 23

8.      Leitung der Weiterbildung und Lehrende. 23

9.      Kosten der Weiterbildung. 23

10. Rücktritt der Weiterbildung.. 23

11. Abschlussprüfungen.. 24

11.1 Schriftliche Teil der Prüfung.. 24

11.1.1 Anforderungen an das Anleitungskonzept 24

11.1.2 Inhaltliche Ausrichtung des Anleitungskonzepts. 25

11.1.3 Beurteilungsschema. 26

11.2 Praktischer Teil der Abschlussprüfung. 26

11.3 Mündlicher Teil der Prüfung.. 26

11.4 Bestehen oder nicht bestehen von Abschlussprüfungen. 26

11.5 Rücktritt von der Abschlussprüfung.. 26

12. Fehlzeiten.. 27

13. Hinweis. 27

Literatur

28


34.. 41... 42

Vorwort

Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft, die veränderten Zugänge zu Informationen und Gesundheitsleistungen sowie ein modernes Qualitätsverständnis von Pflegeleistungen, stellen andere Anforderungen an die moderne Pflegeausbildung. Die zunehmende Zahl älterer und multimorbider Patienten und Bewohner lässt komplexe Pflegesituationen entstehen, zu deren Bewältigung vielfältige berufliche Handlungskompetenzen erforderlich sind. Die Anforderungen an die Handlungskompetenz der Pflegenden wachsen stetig. Auszubildende in der Pflege stehen nicht selten in dem Spannungsfeld zwischen dem permanent steigenden Anspruch auf professionelle Pflegeleistung und der Pflegewirklichkeit.

Eine professionelle Anleitung am Lernort Praxis gewinnt umso mehr an Bedeutung und nimmt einen größeren Stellenwert ein als bisher. Der Praxisanleitung kommt eine entscheidende Aufgabe zu, junge Menschen bei der Wahrnehmung ihrer beruflichen Aufgaben zu begleiten, ihnen Lernmodelle in der Praxis aufzuzeigen, ihre Leistungen zu messen und zu reflektieren und diese zu evaluieren.

Die Praxisanleitung wird in Anlehnung an Quernheim (2009) als eine professionelle, planmäßige und zielbewusste praktische Pflegeausbildung verstanden. Sie ermöglicht die Initiierung und Gestaltung von beruflichen Lernprozessen, fördert und prägt die Handlungskompetenzen von Lernenden und ihr berufliches Selbstverständnis. Sie führt die Auszubildenden stufenweise an die Wahrnehmung ihrer beruflichen Aufgaben heran und ist primäre und verantwortliche Ansprechperson für alle Fragen der betrieblichen Ausbildung.

Die Weiterbildung zum Praxisanleiter soll die Pflegefachpersonen auf ihre Anleitertätigkeit vorbereiten und ihnen sowohl berufspädagogische Handlungskompetenzen vermitteln, als auch den Blick für ein reflexives, konzeptionelles und evidenzbasiertes Handeln schärfen.

Es ist anzumerken, dass aufgrund der sprachlichen Vereinfachung in der vorliegenden Konzeptarbeit nur die männliche Form der Schreibweise verwendet wird. Die weibliche Form ist selbstverständlich miteingeschlossen.

  1. LWL-Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe als Weiterbildungseinrichtung

1.1 Beschreibung der Einrichtung

Die LWL-Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe ist eine von insgesamt vier Bildungseinrichtungen für Pflegeberufe im LWL-Psychiatrieverbund. Die Schule für Pflegeberufe erhielt am 03.04.1961 die staatliche Anerkennung und bildet seitdem erfolgreich aus. Zum heutigen Zeitpunkt verfügt die LWL-Akademie über 150 von der Bezirksregierung genehmigte Ausbildungsplätze für die Klinikstandorte Standorte Lippstadt und Warstein.

1.2 Gesetzliche Legitimation

Die Weiterbildung zum Praxisanleiter ist in § 6 Abs. 3 Satz 3 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) geregelt nach der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) wird in § 4 Abs. 1 Satz 2 dazu weiter ausgeführt „Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann heranzuführen, zum Führen des Ausbildungsnachweises nach § 3 Abs. 5 anzuhalten und die Verbindung mit der Pflegeschule zu halten“. Für Nordrhein-Westfalen wird zum Inhalt der berufspädagogischen Zusatzqualifikation empfohlen, eine erste Orientierung an bereits bestehenden Weiterbildungsordnungen vorzunehmen.

Diese Konzeption orientiert sich an der Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 18.06.2019. Diese Empfehlung regelt die Weiterbildung und Prüfung von Pflegenden in einschlägigen Fachgebieten, die eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildung in der Pflege vorgibt. 

Die Befähigung zum Praxisanleiter ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden und kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen (Igl, 2019, S.428). Das vorliegende Weiterbildungskonzept bemisst den Umfang von 300 Stunden. Zuständige Behörde für den Nachweis der Weiterbildung Praxisanleitung und für die Nachweise von mindestens 24 Stunden Fortbildung pro Jahr wird die jeweils zuständige Bezirksregierung sein.

Weitergebildete Praxisanleitungen, die ihre Anerkennung vor dem 31.12.2019 erhalten haben, sind gleichgestellt und gelten auch nach dem PflBG als Praxisanleitung (§ 4 Abs. 3 Satz 2 PflAPrV).

1.3 Bewerberakquise

Die Weiterbildung zum Praxisanleiter wird im jährlichen Rhythmus geplant. Die Weiterbildung beginnt immer im 4. Quartal. Abweichender Start der Maßnahme ist bei vorliegendem Bedarf bzw. triftigen Grund möglich.

Eine entscheidende Voraussetzung für einen außerplanmäßigen Start der berufspädagogischen Weiterbildung ist der vorliegende zusätzliche Bedarf an ausgebildeten Praxisanleitern. Dieser Bedarf wird sowohl seitens der Trägereinrichtungen und Kooperationspartner angemeldet als auch durch eine Umfrage der Schule festgestellt.

Ein neuer Kurs wird bei Vorliegen von mindestens zehn Anmeldungen geplant. Alle Informationen zur Weiterbildung und das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website.

  1. Theoretische Grundlagen zur Anleitung am Lernort Praxis

Nachfolgend werden grundlegende theoretische Aspekte beschrieben, die sowohl die Tätigkeitsbereiche eines Praxisanleiters beleuchten und begründen als auch einen kurzen Überblick über die inhaltliche Ausrichtung der Weiterbildung geben.

Die Berufsbezeichnung Praxisanleiter wurde in Deutschland erstmals 1996 im Bundesland Hessen klar definiert und geschützt. Diese Fachbezeichnung findet sich in den Gesetzestexten und Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen wieder (vgl. Mamerow, 2013. S.9). Huber verdeutlicht die Rolle der Praxisanleiter in einer berufs- und bildungspolitischen Standortbestimmung und definiert Lehrende in der Praxis folgendermaßen:

  • Lehrer – Praxisbegleiter
  • Pflegefachperson – Praxisanleiter

Die Praxisbegleiter und die Praxisanleiter haben gleichermaßen umfangreiche, miteinander vernetzte Aufgabenstellungen und Verantwortungsbereiche im Rahmen des Pflegeunterrichts. Dieses ergibt sich aus der gemeinsamen Benennung der Themenbereiche des theoretischen und praktischen Unterrichts in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (Mamerow, 2013. S. 9).

  1. Ziele der Weiterbildung

Ohne Ziele sind Handlungen undenkbar (Storch, 2000, S. 185). Ziele sollen erreichbar und konkret formuliert sein (Hilker, 2009, S.39). Aus diesem Grund richten sich die nachfolgenden Zielformulierungen nach theoretisch abgesicherter Maßgabe, die mit dem Akronym „S.M.A.R.T“ bezeichnet wird. „S.M.A.R.T“ steht für S-spezifisch, M-messbar, A-anspruchsvoll, R-realisierbar, T- terminiert. Diese Formulierungssystematik trägt zur eindeutigen und effizienten Definition von Zielen bei (Tiefenbacher, 2010, S.45).

  • Die Lernenden erwerben zum Abschluss der Weiterbildung fachliche, methodische, personale, emotionale und pädagogische Kompetenzen in der geplanten, gezielten und strukturierten Anleitung.
  • Die Lernenden erwerben bis zum Abschluss der Weiterbildung fachliche, methodische, personale und emotionale Kompetenzen in der Initiierung, Gestaltung, Koordination und Steuerung von Lehr- und Lernprozessen am Lernort Praxis.
  • Die Lernenden erwerben in der Weiterbildung fachliche, methodische, personale und pädagogische Kompetenzen zur Beurteilung und Bewertung von Leistungen der Auszubildenden.
  • Die Lernenden werden in der Weiterbildung dazu befähigt, ihre praktische Anleitung zu reflektieren und zu evaluieren und Maßnahmen zur Sicherung und Steigerung der Anleitungsqualität einzuleiten.
  • Die Lernenden erwerben in der Weiterbildung grundlegende Kompetenzen, auf der Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse, fachspezifische und anleitungsrelevante Informationen zu erkennen, zu analysieren und zu strukturieren und diese in die Anleitungssituationen am Lernort Praxis zu transferieren.

  1. Zielgruppe

Zu der Zielgruppe der pädagogischen Weiterbildung gehören Personen, die über eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Pflege verfügen. Dazu zählen aktuell:

  • Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger
  • Altenpfleger
  • Krankenschwester/ -pfleger
  • Pflegefachfrau/-mann (ab 2023)

  1. Voraussetzungen

Gemäß dem aktuell geltenden Pfelgeberufegeset), müssen für den Beginn der Weiterbildung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine abgeschlossene dreijährige berufliche Ausbildung in der Pflege

  • Fachpraktische Erfahrungen in der Pflege von mindestens einem Jahr

  • Um die Aktualität der Praxiserfahrung sicherzustellen, muss die Tätigkeit innerhalb eines Fünfjahreszeitraums vor Beginn der Tätigkeit erworben worden sein

Außer diesen gesetzlichen Vorgaben werden auch noch weitere Eigenschaften erwartet. Dazu gehört eine pädagogische Befähigung und das Verantwortungsbewusstsein, die berufliche Motivation und die Solidarität mit den Auszubildende und Verständnis für sie. Außerdem ein professionelles Pflegeverständnis, Anleitungsmotivation aber auch Akzeptanz, Wertschätzung, Rücksichtnahme und Respekt bezüglich der Lernenden (vgl. Quernheim, 2009. S. 67).

  1. Umfang und Struktur der Weiterbildung

Nach Bertschy (2004) sind Module in sich geschlossene Ausbildungseinheiten mit klaren Lernzielen, Inhalten, Arbeitsformen und Formen der Lernzielüberprüfung eines zeitlichen Rahmens. Die Module sind im Sinne eines Baukastens untereinander kombinierbar. Sie fungieren einerseits als Organisationsinstrument und andererseits als Ausbildungselement für die Lernenden. Um Kompetenzen von Lernenden zu fördern und zu entwickeln, müssen die Module berufsfeldbezogen und interdisziplinär angelegt sein (Bertschy, 2004, S.407). Wettach beschreibt die Module als standardisierte Lerneinheiten, die auf den Erwerb spezieller (beruflicher) Kompetenzen verweisen und als curriculare Bausteine mit Lerninhaltsbeschreibungen eine institutionalisierte Form annehmen (Wettach, S.4).

Die theoretischen Inhalte der pädagogischen Weiterbildung im vorliegenden Konzept werden in Module gegliedert.

Nachfolgend wird eine Übersicht der Module dargestellt:

 

6.1 Berufliches Selbstverständnis

24 Stunden

Kurzbeschreibung / Handlungskompetenzen

Die Weiterbildungsteilnehmer und –teilnehmerinnen wissen nach diesem Modul, was das Handlungsfeld von Praxisanleitern ausmacht und welche Rollen und Aufgaben diese Tätigkeit prägen. Sie erfahren, welche Anforderungen an die Qualifikation und Kompetenz von Praxisanleitern gestellt sind, wie Sie diesen gerecht werden und auch Grenzen für Ihr Aufgabenfeld definieren können. Sie lernen die Funktionen, Aufgaben und Kompetenzen unterschiedlicher Bezugspersonen und Kooperationspartner von Praxisanleitern kennen und wie Sie Ihre Zusammenarbeit mit allen Beteiligten unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen konstruktiv gestalten können.

Inhalte

Stunden

Dozent

  • Begrüßung und Kennenlernen
  • Vorstellung des Aufbaus und Inhalte der Weiterbildung

3 UE

1 UE

Frau Henrichs/Gutsche

  • Kennenlernen des „alten/neues“ Gesetz, sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
  • Das eigene Handlungsfeld wahrnehmen: Warum bin ich Praxisanleiter? Mein Rollenverständnis! Rollenerwartungen! Rollenerfüllung! Rollenkonflikte!
  • Anforderungen und Qualifikationen an den Praxisanleiter => Welche Aufgaben habe ich als Praxisanleiter
  • Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens bezogen auf die Facharbeit und Lernaufgabe

4 UE

8 UE

4 UE

4 UE

Frau Henrichs

Frau Gutsche

Frau Gutsche

Herr Kariotis

Lernaufgabe

Siehe Modul 2

Unterrichtsempfehlung

  • Kennenlernrunde

Literaturempfehlung

Mamerow, R. (2018). Praxisanleitung in der Pflege. Heidelberg: Springer Verlag.

Panfil, E-M. (2017). Wissenschaftliches Arbeiten in der Pflege. Bern: Hogrefe Verlag.

Mensdorf, B. (2014). Schüleranleitung in der Pflegepraxis. Stuttgart: Kohlhammer Verlag.

Schewior-Popp, S. (2014). Lernsituationen planen und gestalten. Stuttgart: Thieme Verlag.

Altenpflegegesetz – AltPflG. in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 1b des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) geändert worden ist. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im  internet.de/altpflg/BJNR151310000.html  (Zugriff am 18.03.2019).

Henrichs, Anja; LWL-Akademie für  Gesundheits – und  Pflegeberufe Lippstadt (2018): Konzept Durchführung praktische Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege.
Klad, Gerald ; Ausbildungszentrum für Pflegeberufe Lippstadt(2014): Konzept zur Durchführung des praktischen Teils der Prüfung in der Gesundheitsgrund Krankenpflege und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege am Ausbildungszentrum für Pflegeberufe Lippstadt.
Krankenpflegegesetz – KrPflG. vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442),  zuletzt durch Artikel 1f des Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 778) geändert. Verfügbar unter:

https://www.gesetze-im-internet.de/krpflg_2004/BJNR144210003.html
(Zugriff am: 03.06.2018).

https://www.youtube.com/watch?v=SI6DFpYztPs
https://www.youtube.com/watch?v=2U3bAIB32iw (Zugriff am 18.03.2019).

Igl, G. (2019). Gesetz über die Pflegeberufe. Heidelberg: medhochzwei Verlag.

6.2 Das Handeln an pädagogischen Grundlagen ausrichten

24 Stunden

 Kurzbeschreibung/ Handlungskompetenzen

Die Weiterbildungsteilnehmer und- teilnehmerinnen wissen nach diesem Modul, welche pflegepädagogischen Fachbezeichnungen in Ihrer Tätigkeit üblich sind und wie Sie pflegepädagogischen Anforderungen gerecht werden. Sie finden Informationen welche Lernstrategien für das Lernen in der Praxis maßgebend sind und wie Sie Methoden der Lerntheorie und Motivation in der Praxis zweckmäßig gestalten. Sie finden Empfehlungen, wie Sie mit Auszubildenden lernmotivierend und lernfördernd in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflegepraxis tätig sein können. Des Weiteren lernen die Weiterbildungsteilnehmer praxisrelevante Gesprächstechniken und Kommunikationsregeln kennen und anwenden. Der Schwerpunkt hierbei liegt auf einen wertschätzenden und empathischen Umgang mit den Auszubildenden in unterschiedlichen Lernsituationen. Für Gespräche zu ausgewählten Themen lernen Sie TZI- und Feedback-Regeln kennen, die Ihnen die Kommunikation mit Auszubildendengruppen  erleichtern.

Inhalte

Stunden

Dozent

  • Welche berufspädagogischen Fachbezeichnungen sollte ich als Praxisanleiter kennen und anwenden? (Didaktik, Curriculum, Lernen, Kompetenzen)
  • Wie lernen die Auszubildenden und was heißt dies für meine Tätigkeit (Lernpsychologie, Definition Lernen

Lerntheorien (klassische Konditionierung, operante Konditionierung; Lernen am Modell, lernen durch Erfahrung) Motivation Welche Kräfte treiben uns an? Was ist Motivation? Motivationstechniken)

  • Wie führe ich kompetent Gespräche mit Auszubildenden (Definition, Grundmerkmale der Kommunikation, die vier Ebenen der Kommunikation,

der Empfänger einer Mitteilung, Gespräche gezielt vorbereiten mit dem Kommunikationsmodell von Schulz v. Thun, Ich- und Du Botschaften, Aktives Zuhören, Kommunikationsstörungen, Wer Fragt führt)

  • Praktische Anwendung der Kommunikationsgrundlagen im Kontext: „Stationsvorstellung“ => Führen eines Erst-; Zwischen- und Abschlussgespräches

4 UE

8 UE

4 UE

8 UE

Frau Henrichs

Herr Kariotis

Kariotis

Gutsche

Lernaufgabe

Lernaufgabe:

führen eines Erstgespräches/ Alternative Stationsvorstellung                                         5 UE                                                      

Unterrichtsempfehlung

  • Rollenspiel/szenisches Spiel: Kommunikation

Literaturempfehlung

Mamerow, R. (2018). Praxisanleitung in der Pflege. Heidelberg: Springer Verlag.

Mensdorf, B. (2014). Schüleranleitung in der Pflegepraxis. Stuttgart: Kohlhammer Verlag.

Schewior-Popp, S. (2014). Lernsituationen planen und gestalten. Stuttgart: Thieme Verlag.

Bachmann, H. (o.J.). Auch Lernen will gelernt- von der Theorie zur Praxis. Bildung Sauerländer.

www.bommi2000.de

6.3 Theorien und Modelle der Praxisanleitung

24 Stunden

Kurzbeschreibung/ Handlungskompetenzen

Die Weiterbildungsteilnehmer und –teilnehmerinnen lernen in diesem Modul, die Handlungsschritte zur Planung einer Anleitung kennen und auf Ihren Tätigkeitsbereich übertragen. Sie erfahren, wie Sie Anleitungssituationen in der Praxis planmäßig und unter Berücksichtigung des Handlungsschritts „Durchführung“ schrittweise gestalten können. Sie aktualisieren Ihr Wissen zu prozessorientierter Arbeitsweise im Vergleich zwischen Pflege- und Anleitungspraxis. Sie lernen Anleitungsprotokolle kennen, die Sie in unterschiedlichen Praxissituationen zur Dokumentation aller Arbeitsschritte zweckmäßig einsetzen können und bekommen Hinweise zur Auswertung der Anleitung. Sie Lernen Standardprotokoll kennen, das in Ihrem Tätigkeitsbereich nutzen und nach dessen Struktur Sie Anleitungen in unterschiedlichsten Praxisbereichen prozessorientiert planen und einbinden können.

Ziel der Lehrtheoretischen Ansätze ist die Darstellung eines allgemeinen didaktischen Modells, das alle Planungsebenen des Unterrichts umfasst. Ausgerichtet auf die „leitenden Interessen“ werden „Perspektivplanung“, „Umrissplanung“, „Prozessplanung“ und „Planungskorrektur“ unterschieden. Sie lernen dieses Wissen auf die Anleitungspraxis zu übertragen und an Beispielen anzuwenden.

Inhalte

Stunden

Dozent

  • Grundlagen der lehrtheoretischen Ansätze mit Anwendung (Berliner und Hamburger Modell)

16 UE

Frau Gutsche

  • Prozessorientiert anleiten (Welche Handlungsschritte sollte ich berücksichtigen? Wie kann ich die Durchführung planen und vorstrukturieren? Wie kann ich Anleitungen prozessorientiert gestalten?)

8 UE

Frau Gutsche

Lernaufgabe

Lernaufgabe: Anwendung des Berliner Modells                                                            5 UE

Unterrichtsempfehlung

Literaturempfehlung

Mamerow, R. (2018). Praxisanleitung in der Pflege. Heidelberg: Springer Verlag.

Mensdorf, B. (2014). Schüleranleitung in der Pflegepraxis. Stuttgart: Kohlhammer Verlag.

Schewior-Popp, S. (2014). Lernsituationen planen und gestalten. Stuttgart: Thieme Verlag.

6.4 Methoden in der Praxisanleitung erarbeiten und erproben

24 Stunden

Kurzbeschreibung/ Handlungskompetenzen

Die Weiterbildungsteilnehmer und –teilnehmerinnen finden Informationen wie Sie Unterrichtsmethoden zweckmäßig für die Praxis gestalten können. Sie planen eine Anleitung in Teilschritten unter Anwendung einer geeigneten Methode. Dabei werden in der Planung der aktuelle Weiterbildungsstand, die theoretischen Kenntnisse und die individuelle Lernsituation einbezogen. Sie reflektieren und dokumentieren den Lehr- und Lernprozess.

Inhalte

Stunden

Dozent

  • Wiederholung: Organisation und Prozess der Anleitung (Modul 3)
  • Auswahl von Methoden der Anleitung
  • Lernaufgaben
  • Fallbesprechung
  • Weitere Methodenbeispiele: digitale Lernkarteien, Anleitungskarten, Vier-Stufen- Methode der Unterweisung.
  • Reflektion der unterschiedlichen Anleitungsmethoden

1 UE

4 UE

4 UE

14 UE

1 UE

Frau Gutsche

Frau Gutsche

Frau Gutsche

Frau Gutsche

Frau Gutsche

Lernaufgabe

Lernaufgabe: Durchführung und Reflektion mehrere gezielter Anleitungen                5 UE

Unterrichtsempfehlung

 

Erstellung eines „Methodenkoffers“ (siehe Anhang)

Literaturempfehlung

 

Mamerow, R. (2018). Praxisanleitung in der Pflege. Heidelberg: Springer Verlag.

Mensdorf, B. (2014). Schüleranleitung in der Pflegepraxis. Stuttgart: Kohlhammer Verlag.

Schewior-Popp, S. (2014). Lernsituationen planen und gestalten. Stuttgart: Thieme Verlag.

6.5 Pflegesituationen beobachten, bewerten und evaluieren

24 Stunden

Kurzbeschreibung/ Handlungskompetenzen

Die Weiterbildungsteilnehmer und –teilnehmerinnen bekommen in diesem Modul die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse zur Beurteilung zu aktualisieren und zu vertiefen. Sie lernen Beurteilungskriterien und Kompetenzmerkmale kennen, die es Ihnen ermöglichen, Leistungen in Ihrem speziellen Pflegebereich und Verhaltensweisen differenziert einzuschätzen und nach abgestuften Anforderungsmerkmalen zu bewerten. Sie lernen, selbst Beurteilungsmaßstäbe zu entwickeln, diese gezielt einzusetzen und gravierenden Beurteilungsfehler zu vermeiden. Sie lernen an Beurteilungsbeispielen, Kernkompetenzen in pflegerischen Berufen einzuschätzen und sie für die Beurteilungspraxis zu nutzen.

Inhalte

Stunden

Dozent

  • Beurteilungen:
  • Was ist Beurteilung
  • Wahrnehmung
  • Wahrnehmungsfehler
  • Beurteilungsfehler
  • Beurteilungskriterien
  • Subjektivität/ Objektivität

6 UE

Fr. Henrichs

  • Examen: Fokus praktisches Examen

2 UE

Fr. Henrichs

  • Prüfungsrecht

2 UE

Fr. Henrichs

  • Anwendungsbezug Beurteilungsfehler
  • Drehen und Analysieren von Videosequenzen

6 UE

Hr. Kariotis

  • Konflikt- und Kritikgespräche:
  • Definition
  • Eisbergmodell
  • Konfliktarten
  •  Chancen von Konflikten
  • Konfliktdynamik
  • Konfliktmerkmale
  •  Eskalationsstufen
  •  Konflikte konstruktiv ansprechen
  • SAG ES Formel
  • Umgang mit Kritik
  • Das Ampelmodell
  • Konfliktstile
  • Konfliktgespräche führen

8 UE

Hr. Kariotis

Lernaufgabe

Lernaufgabe: Führen eines Beurteilungs-/ Konfliktgespräches                                       5 UE

                    

Unterrichtsempfehlung

  • Soziometrische Übungen
  • Erfahrungsorientierter Unterricht
  • Arbeit mit Fällen

Literaturempfehlung

Mamerow, R. (2018). Praxisanleitung in der Pflege. Heidelberg: Springer Verlag.

Mensdorf, B. (2014). Schüleranleitung in der Pflegepraxis. Stuttgart: Kohlhammer Verlag.

Schewior-Popp, S. (2014). Lernsituationen planen und gestalten. Stuttgart: Thieme Verlag.

Schmidt, T. (2018). Konfliktmanagement-Trainings erfolgreich leiten. Management Semianre.

6.6 mit rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen umgehen

24 Stunden

Handlungskompetenzen

Die Weiterbildungsteilnehmer und –innen bekommen in diesem Modul die Informationen dazu, was die Qualität praktischer Ausbildung ausmacht und wie sie dazu beitragen können, diese zu sichern. Sie erfahren, welche rechtliche Ansprüche an die Qualität praktischer Ausbildung bestehen und wie Qualität in Konzepten praktischer Ausbildung deutlich wird. Sie können Ihr Wissen zum Qualitätsmanagement in Pflegeeinrichtungen aktualisieren und Qualitätsrichtlinien Ihrer Einrichtung mit Ausbildungserfordernissen verknüpfen. Sie finden Beispiele zur Prozessqualität und Qualitätssicherung durch Dokumentation praktischer Ausbildung, die sie auf die Pflegebereiche übertragen können, in denen Sie tätig sind.

Des Weiteren setzen sich die Weiterbildungsteilnehmer und –innen mit strukturellen und gesetzlichen Anforderungen auseinander.

Die Weiterbildungsteilnehmer und innen erkennen Über- und Unterforderung in der Rolle als Praxisanleiter und -innen. Sie können mit Stresssituationen der Auszubildenden umgehen.

Inhalte

Stunden

Dozent

Qualität praktischer Ausbildung:

  • Modelle
  • Merkmale nach Qualitätsdimensionen
  • Prozessqualität praktische Ausbildung
  • Qualitätssicherung durch Dokumentation am Lernort Praxis
  • Fehlermanagement (Umgang mit Fehlern)
  • Förderung der Mitarbeiter

8 UE

Herr Schlubach

Ökonomische Rahmenbedingungen

4 UE

Frau Kallerhoff

Haftungs- und Delegationsrecht

  • Erläuterung Haftungsrecht
  • Strafrecht
  • Zivilrecht
  • Grundzüge Dokumentation und Delegation

2 UE

Frau Frisch

Grundlagen Arbeitsrecht

2 UE

Frau Frisch

Stress:

  • Definition Stress,
  • di-stress, Eu-stress
  • Stresssymptome
  • Stressfaktoren
  • Entstehung von Stress
  • Wirkung von Stress
  • Chronischer Stress
  • Stressreaktion
  • Stressbewältigung nach Lazarus

8 UE

Herr Kariotis/ Frau Eggeringhaus

Lernaufgabe

Lernaufgabe: Qualitätsmanagement                                                                              5 UE                                                                                

Unterrichtempfehlung

 

Praktische Übung zum Thema Stress: Achtsamkeitsübungen/ Entspannungsübungen

Literaturempfehlung

 

I Care (2015). Pflege. Stuttgart: Georg Thieme Verlag.

Pflege Heute (2019). München: Elsevier Verlag. 7. Auflage

6.7 Projektmodul

32 Stunden

Handlungskompetenzen

Die Weiterbildungsteilnehmer und –innen wenden die vorher erlernten theoretischen Inhalte praktisch an. Hierfür entwickeln Sie konkrete Anleitungsentwürfe Bsp. Gruppenanleitung, Vorbereitung Stationslernen für einen Ausbildungskurs in der Akademie. Das Thema richtet sich nach den Interessen der Weiterbildungsteilnehmer- und innen.

Inhalte

Stunden

Dozent

  • Projekt

16 UE

Frau Gutsche

  • Facharbeit:
  • Klärung von Rahmenbedingungen
  • Findung des Facharbeitsthemas
  • Eingrenzen der Facharbeitsthemen

16 UE

Frau Gutsche

Lernaufgabe

Lernaufgabe: Vorbereitung der Facharbeit                                                                      25 UE

Unterrichtsempfehlung

 

Projekt zum Thema Stationslernen oder Gruppenanleitungen

Literaturempfehlung

 

Mamerow, R. (2018). Praxisanleitung in der Pflege. Heidelberg: Springer Verlag.

Mensdorf, B. (2014). Schüleranleitung in der Pflegepraxis. Stuttgart: Kohlhammer Verlag.

Schewior-Popp, S. (2014). Lernsituationen planen und gestalten. Stuttgart: Thieme Verlag.

6.8 Präsentation und Moderation

24 Stunden

Handlungskompetenzen

Die Weiterbildungsteilnehmer und –innen informieren sich in diesem Modul über unterschiedliche Präsentationsmöglichkeiten und frischen ihr Wissen auf. Sie können am Ende dieses Moduls ein Präsentationsmedium mit denen Sie Ihre Facharbeit präsentieren können. Sie üben sich hierzu in im Präsentieren und moderieren und bekommen ein Feedback durch den Dozenten oder –in.

Inhalte

Stunden

Dozent

Kollegiale Beratung: Bezug Facharbeit (Klärung offener Fragen)

2 UE

Frau Gutsche

Exkursion: nach Interessen der Weiterbildungsteilnehmer und -innen

8 UE

Herr Dieckhues

Präsentation und Moderation:

  • Wie präsentiere ich?
  • Welche Präsentationsformen gibt es?
  • Präsentationsmedium PowerPoint
  • Flipchartgestaltung

12 UE

Frau Gutsche

Austausch mit anderen Praxisanleitern aus der Klinik

2 UE

Frau Henrichs

Lernaufgabe

Lernaufgabe: Vorbereitung des Kolloquiums                                                                   10 UE

Unterrichtsempfehlung

 

Seminar: Flipchartgestaltung

Literaturempfehlung

 

Mamerow, R. (2018). Praxisanleitung in der Pflege. Heidelberg: Springer Verlag.

Mensdorf, B. (2014). Schüleranleitung in der Pflegepraxis. Stuttgart: Kohlhammer Verlag.

Schewior-Popp, S. (2014). Lernsituationen planen und gestalten. Stuttgart: Thieme Verlag.

6.9 Mit kultureller Vielfalt professionell umgehen

24 Stunden

Handlungskompetenzen

Die Weiterbildungsteilnehmer und –innen setzen sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen mit der kulturellen Vielfalt auseinander. Sie handeln kultursensibel und entwickeln in dieser Moduleinheit interkulturelle Kompetenz, die sie im beruflichen Feld anwenden können.

Sie gestalten Anleitungssituationen individuell und kultursensibel. Damit wird gezielt die Integration und Entwicklung von Teilnehmenden aus anderen Kulturkreisen gefördert.

Inhalte

Stunden

Dozent

  • Kulturelle  Sensibilität, Diversity

2 UE

Frau Schilken

  • Verschieden Kulturen, Gesundheits- und Versorgungssysteme

2 UE

Herr Kariotis

  • Besonderheiten in der Kommunikation (Feedback, Kritik, Evaluation)

7 UE

Herr Kariotis

  • Gleichheit vs. Statusorientierung

4 UE

Frau Schilken

  • Besonderheiten von Nähe und Distanz im kulturellen Kontext

7 UE

Herr Kariotis

  • Unterschiede der Menschenbilder

2 UE

Frau Schilken

Lernaufgabe

keine

Unterrichtsempfehlung

  • 1 tägiges Seminar (8UE) bei Frau Schilken (immer am ersten Tag ersten des Moduls)

Literaturempfehlung

Erl, A. & Gymnich, M. (2018). Interkulturelle Kompetenzen. Leipzig: Klett Verlag.

Kumbruck, C. & Derboven, W. (2016). Interkulturelles Training Trainingsmanual zur Förderung interkultureller Kompetenzen in der Arbeit. Berlin: Springer Verlag.

6.10 Die Weiterbildung auswerten und abschließen

16 Stunden

Handlungskompetenzen

Die Weiterbildungsteilnehmer und –innen schließen in diesem Modul die Weiterbildung ab. Sie werten im Anschluss die Weiterbildung aus.

Inhalte

Stunden

Dozent

  • Kolloquium und Präsentation der Facharbeit

Frau Henrichs, Frau Gutsche

  • Reflexion der Weiterbildung

Frau Gutsche

  • Feedback zu den Facharbeiten, Vorträgen und der Motivation

Frau Gutsche

  • Abschluss der Weiterbildung

Alle Dozenten

Lernaufgabe

Keine

  1. Bewerbung

Die Bewerbung soll folgende Unterlagen enthalten:

  • Anmeldeformular
  • Kopie der Urkunde zur Berufsbezeichnung
  • Nachweis über die 1-jährige Berufserfahrung durch den Arbeitgeber
  • Kostenübernahme

Die Anschrift der Akademie lautet:

Die LWL-Akademie
Gebäude 35

Eickelbornstraße 19
59556 Lippstadt-Eickelborn

Die Einrichtung ist unter folgenden weiteren Kontakten erreichbar:

Telefonnummer: 02945 981-1554

Telefax: 02945 981-1559

E-Mail: sekretariat_lwl-akademie-lippstadt@lwl.org

  1. Leitung der Weiterbildung und Lehrende

Die Gesamtverantwortung für die Weiterbildung trägt die Schulleitung und die Weiterbildungsleitung. Lehrende der LWL- Akademie Lippstadt unterstützen die Schulleitung und Weiterbildungsleitung bei der Akquise, Planung, Koordination und Durchführung der Weiterbildung.

Für die Dauer des Weiterbildungskurses seht die Weiterbildungsleitung den Teilnehmern als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

  1. Kosten der Weiterbildung

Die Kosten für die Weiterbildung betragen 1162 Euro. Die Kooperationspartner der LWL-Akademie Lippstadt bekommen 25% Nachlass (870 Euro).

10. Rücktritt der Weiterbildung

Der Rücktritt von der Weiterbildung ist bis zu einer Woche vor Kursbeginn ohne Zusatzkosten möglich. Bei Rücktritt innerhalb der letzten Woche sind 30% der Teilnahmegebühren zu entrichten.  Mit Beginn der Weiterbildung ist bei Abbruch der volle Betrag zu entrichten.

11. Abschlussprüfungen

Die Weiterbildung in der Praxisanleitung schließt mit Abschlussprüfungen bzw. Leistungsnachweisen ab. Die Lernzielkontrollen werden in drei Teilen durchgeführt, schriftlich, mündlich und praktisch.

11.1 Schriftliche Teil der Prüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung bezieht sich auf die Anfertigung einer Facharbeit, die in Form eines Anleitungskonzepts von den Lernenden erarbeitet und vorgelegt wird. Das Anleitungskonzept soll sich auf den jeweiligen Anleitungsbereich des Teilnehmers beziehen, mit dem Ziel der Implementierung und Nutzung.

11.1.1 Anforderungen an das Anleitungskonzept

Das Anleitungskonzept ist vollständig, wenn es folgenden Kriterien genügt:

  • Das Thema ist benannt, nachvollziehbar und eingegrenzt.
  • Einleitung lässt die Relevanz der Thematik erkennen.
  • Die Ziele des Konzepts sind klar definiert.
  • Die im Konzept dargestellten Sachverhalte sind fachlich richtig.
  • Der Praxisbezug ist erkennbar.
  • Das Anleitungskonzept ist in sich schlüssig und vollständig.
  • Das Konzept ist strukturiert und in nachvollziehbare Abschnitte gegliedert.
  • Die verwendete aktuelle Literatur ist nicht älter als 10 Jahre.
  • Die Literaturquelle ist korrekt zitiert.
  • Das Literaturverzeichnis ist vorhanden und weißt mehr als 5 Quellen auf.
  • Die schriftliche Ausdrucksweise ist fehlerfrei und genügt den (fach-)sprachlichen Anforderungen des Berufsfeldes Pflege.
  • Der Schlussteil des Konzepts nimmt Bezug auf die gesetzten Ziele.
  • Die vorgebende Seitenzahl beträgt 15 (+/- 10%)
  • Das Deckblatt des Konzeptes ist laut Vorgabe.
  • Das Konzept wird in gedruckter Form zum Abgabetermin in der LWL Klinik eingereicht. Zusätzlich wird das Exemplar per PDF Datei an die Betreuende Lehrkraft per Email geschickt. 

Formatierungsvorgaben:

  • Seitenränder: links 3,5 cm; rechts 2cm; oben 2cm; unten 2,5cm
  • Kopfzeile: Titel der Arbeit
  • Fußzeile: Name und Seitenzahl
  • Schriftart: Times New Roman
  • Schriftgröße: 12
  • Absatzformatierung: block, Silbentrennung automatisch
  • Zeilenabstand: 1,5

Die nachfolgende Darstellung hat einen exemplarischen Charakter und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

11.1.2 Inhaltliche Ausrichtung des Anleitungskonzepts

1.  Einleitung

  • Für welche Station/Bereich wird die Konzeption entwickelt?
  • Relevanz der Thematik
  • Was soll mit dem Anleitungskonzept erreicht werden

2. Thematische Ausrichtung

  • Wo sieht der Praxisanleiter den Lern- bzw. Anleitungsbedarf
  • Wie soll sich die Lern- und Anleitungssituation des Auszubildenden durch dieses Konzept verändern?
  • Welche Patienten werden während der Anleitung versorgt?
  • Was ist über das Anleitungsthema aus der Fachliteratur bekannt? Welche wissenschaftlichen Quellen äußern sich zu diesem Thema?

3. Lehrziele und Anleitungsziele

4. Bedingungsanalyse

4.1 Voraussetzungen des Praxisanleiters

  • Das Pflegeverständnis
  • Fachliche Kompetenz
  • Didaktische und methodische Kompetenz
  • Allgemeine und berufspädagogische Zielsetzung

4.2 Voraussetzungen der Auszubildenden

  • Persönliche Vorerfahrungen in der Pflege und Anleitung
  • Berufliche Erfahrungen
  • Lernentwicklungsstand/ Kompetenzstufe nach Benner
  • Lerngewohnheiten und Lernmotivation

4.3 Institutionelle Voraussetzungen

  • Beschreibung des Lernortes (Institution/ Station/ Bereich)
  • Organisationskultur (Pflegeleitbild)
  • Aufbauorganisation (Organigramm)
  • Formelle und informelle Wege der Zusammenarbeit mit der Schule
  • Zusammenarbeit zwischen Praxisanleiter und den Kollegen auf der Station (Rolle/Position)
  • Zeitliche, räumliche, personelle und materielle Ressourcen der Praxisanleitung

5. Formulierung der Lernziele/ Anleitungsziele

5.1. Richtziel/ Grobziel/ Feinziel

5.2 sozial-affektiv, kognitiv, psychomotorisch Ziele

6. Methodenwahl mit Begründung

7. Schlussteil

  • Mit welchen Schwierigkeiten wurde der Autor während der Entwicklung der Konzeption konfrontiert?
  • Welche persönlichen/ beruflichen Erfahrungen wurden gemacht?
  • Ausblick auf die Durchführung: Welche Probleme könnten währen der Durchführung der Anleitungssituation entstehen (persönlich, strukturell, beim Lernenden, Rahmenbedingungen, Institution, Zeit….)?
  • Ist eine Weiterentwicklung der Konzeption angedacht?

Literaturverzeichnis

Erklärung an Eides Statt

11.1.3 Beurteilungsschema

Das Beurteilungsschema für das Anleitungskonzept ermöglicht eine kompetenzorientierte Überprüfung der erbrachten Leistung. Es berücksichtigt die fachliche, methodische, sozialkommunikative und personale Kompetenz. Die genannten Kompetenzen werden in Teilkompetenzen gegliedert und den Gütekriterien zugeordnet (siehe Anlage).

11.2 Praktischer Teil der Abschlussprüfung

Die in der Facharbeit beschriebene und geplante Anleitungssituation soll unter realen Bedingungen der Praxis durchgeführt werden. Die in diesem Rahmen durchgeführte Anleitung wird zum Gegenstand der mündlichen Prüfung gemacht, in der diese Anleitungssituation reflektiert, analysiert und diskutiert wird.  Zusätzlich werden am Ende eines Moduls Lernaufgaben gestellt, die sich auf dem praktischen Teil der Ausbildung beziehen. Diese Stunden dienen als Leistungsnachweis.

11.3 Mündlicher Teil der Prüfung

Gemäß §13 der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung des Bundeslandes NRW wird über die Abschlussprüfung eine Niederschrift aufgenommen, die von den Fachprüfern unterschrieben wird. Die Niederschrift enthält den Namen des Prüflings, die Prüfungsaufgaben, die Prüfungszeit, besonderen Vorkommnisse sowie das Gesamtergebnis (vgl. Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe NRW).

Die mündliche Prüfungsleistung erfolgt in Form einer medial gestützten Kurzvorstellung der in der Facharbeit bearbeiteten Thematik mit einer anschließenden Analyse dieser Anleitung im Plenum (ca. 10 min). Im Anschluss leitet der Teilnehmer die Diskussionsrunde, in der weitere Fragen erörtert werden (ca. 5 min).

Im Anhang befindet sich der Beurteilungsbogen der mündlichen Prüfung (siehe Anlage 4).

11.4 Bestehen oder nicht bestehen von Abschlussprüfungen

Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn der schriftliche und mündliche Teil der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde und der Leistungsnachweis der praktischen Anleitung (siehe Anlage 5) in beruflichen Handlungsfeldern Pflege vollständig vorliegt.

Die Abschlussprüfung oder ein Teil der Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Leistung der Abschlussprüfung oder eines Teils der Prüfung mit der Note „mangelhaft“ benotet wurde.

Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung oder eines Teils der Prüfung kann die Abschlussprüfung oder ein Teil der Prüfung einmal wiederholt werden.

11.5 Rücktritt von der Abschlussprüfung

Ein Rücktritt von der Abschlussprüfung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit Genehmigung der Schulleitung zulässig. Im Falle einer Krankheit, kann eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden.

Wird der Rücktritt von der Abschlussprüfung oder einem Teil der Abschlussprüfung nicht genehmigt, so wird die Prüfung mit der Note „ungenügend“ bewertet.

12. Fehlzeiten

Versäumte Weiterbildungszeiten sind Fehlzeiten. Auf den theoretischen und praktischen Teil der Weiterbildung werden Fehlzeiten von bis zu höchstens 10 % der Mindeststundenzahl anerkannt.

13. Hinweis

Die Befähigung zum Praxisanleiter bleibt nur erhalten, wenn eine berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden (PflAPrV  §4).

Literatur

Buchquellen:  

Bertschy, B. (2004). Fachddiaktische Konzeption einer berufsfeldorientierten Pädagogik für Leher/-innenbildung. Bern: Peter Verlag.

Hilker, C. (2009). Kunden gewinnen und binden. Mehr verkaufen durch innovatives Marketing. Karlsruhe: Diplomica Verlag.

Igl, G. (2019). Gesetz über die Pflegeberufe. Heidelberg: medhochzwei Verlag.

Mamerow, R. (2018). Praxisanleitung in der Pflege. Berlin: Springer Verlag.

Quernheim, G. (2009). Spielend anleiten und beraten. Hilfen zur praktischen Pflegeausbildung. München: Urban und Fischer Verlag.

Storch, M. (2011). Coatchingwissen. Wiesbaden: VS Verlag.

Tiefenbacher, A. (2010). Selbstmanagement. Busnisee Update. München: Compact Verlag.

Wettach, S. (2003). „Beruflichkeit“ und „Modularisierung“ als polare Bezugspunkte der aktuellen Berufsbildungsdiskussion. Möglichkeiten und Grenzen der strukturellen und didaktischen Reformierung des dualen Systems und die Frage nach einer „Europafähigkeit“. München: Grin Verlag.

Internetquellen:

Altenpflegegesetz – AltPflG. in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 1b des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) geändert worden ist. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im  internet.de/altpflg/BJNR151310000.html  (Zugriff am 18.03.2019).

Krankenpflegegesetz – KrPflG. vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442),  zuletzt durch Artikel 1f des Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 778) geändert. Verfügbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/krpflg_2004/BJNR144210003.html
(Zugriff am: 03.06.2018).

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