Fortbildungsangebot Praxisanleiter
Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) im Jahr 2020 wurde die Pflicht zur jährlichen Fortbildung für Praxisanleiter/Innen im Rahmen von 24 Stunden gesetzlich verankert. Mindestens 12 Stunden müssen dabei berufspädagogisch hinterlegt sein.
Die Akademie hat zur Wahrung dieser Gesetzeslage vier Angebote geschaffen, die je nach persönlicher Präferenz ausgewählt werden können und jedes für sich die Anforderungen einer berufspädagogischen Fortbildung erfüllen.
- Operationalisieren von Kompetenzen
- Umsetzung des praktischen Ausbildungscurriculums
- Ausbildungssituationen gestalten
- Kompetenzorientiert prüfen im praktischen Examen
Nähere Informationen finden Sie in unserem